Vereinsmitgliedschaft

Aufgenommen in den Angelsportverein Barmen / Broich e.V. werden nur Angler mit Sportfischerprüfung oder Jugendliche ab einem Lebensalter von 10 Jahren. Eine Aufnahme wird grundsätzlich immer nur zum 1. Januar des nächsten Jahres erfolgen.

Die Aufnahmegebühr für eine vollberechtigte Mitgliedschaft (Senioren) beträgt 130,00 Euro. Für Jugendliche ab 10 Jahre beträgt die Aufnahmegebühr für eine nicht vollberechtigte Mitgliedschaft 40,00 Euro.

Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt:

  • Jugendlichen ohne Sportfischerprüfung 20,00 Euro
  • Jugendlichen mit Sportfischerprüfung 30,00 Euro
  • Senioren 70,00 Euro

Als vollberechtigtes Mitglied muss man mindestens einmal jährlich einen Hege- und Pflegedienst als Arbeitseinsatz ableisten. Ausgenommen sind jedoch Mitglieder ab einem Lebensalter von 65 Jahren. Behinderte können ggf. auf begründetem Antrag befreit werden. Ebenfalls ausgenommen sind Jugendliche, sie werden aber bei den Arbeitseinsätzen gerne gesehen und können auch so ihr Interesse am Verein bekunden! Für eine Nichtableistung dieses Hege- und Pflegedienstes wird eine finanzielle Ersatzleistung von 90,00 Euro erhoben.

Wir nehmen nur Angler aus der näheren Umgebung zu unserem Gewässer in unserem Verein auf! Daher bitten wir jene Interessenten, die in Entfernung zu unseren Vereinsgewässern wohnen, von Aufnahmebewerbungen abzusehen. Weiterhin bitten wir die in der Vergangenheit bereits abgelehnten Personen darum, uns nicht ständig mit neuen Aufnahmeanträgen zu behelligen.

Anträge zur Aufnahme für das nächste Kalenderjahr sollten bis spätestens Ende Oktober, sicherer ist es bis Ende September, wahrheitsgemäß auf dem hier bereitgestellten Formular mit den entsprechenden Kopien als Anlage beim Vereinsvorstand eingereicht werden. Wir entscheiden über eine Aufnahme, aus abrechnungstechnischen Gründen, aber insbesondere wegen der vielfältigen notwendigen Verwaltungsschritte, immer erst zum Jahresende für das nächste Kalenderjahr! Dies ist auch der Grund warum Bewerber, welche z.B. bereits im Frühjahr ihren Antrag einreichen, zwischenzeitlich nichts von uns hören! In jedem Fall erfolgt eine schriftliche Information über die Ablehnung bzw. Aufnahme zu gegebener Zeit!

Das Formular Aufnahmebewerbung / Jahreskartenantrag zum ausdrucken und ausfüllen gibt es hier!

Zu einer Aufnahmebewerbung, bzw. zu einem Jahreskartenantrag gehören:

  • Formular, ausgefüllt und unterschrieben
  • (Kopie/Scan) Nachweis der Sportfischerprüfung *¹
  • (Kopie/Scan) Jahres-Fischereischein, wenn im laufenden Jahr schon vorhanden *²
Eine Aufnahmebewerbung oder ein Jahreskartenantrag kann per Post oder auch sehr gerne online per E-Mail erfolgen. Allerdings nicht in der Form von gesendeten Fotos der Dokumente, sondern ausschließlich als PDF Dokumente. Beim scannen kann man auch PDF als Dateiformat auswählen und für Smartphones gibt es kostenlose Apps, die Fotos in PDF Dokumente umwandeln.

*¹ Wird die Sportfischerprüfung erst / noch im laufenden Jahr abgelegt, das dann bitte unbedingt in die Aufnahmebewerbung hineinschreiben und in jedem Fall vorher, bis Ende September, einen Antrag stellen.

*² Wenn der Fischereischein nicht mehr gültig ist, oder für Jugendliche, die noch gar keinen Jugendfischereischein besitzen. Dieser muss nicht zwingend für die Aufnahmebewerbung kostenpflichtig verlängert oder beschafft werden. Für uns reicht es aus, wenn zu Jahresbeginn beim Aushändigen des Fischereierlaubnisscheines ein gültiger Fischereischein / Jugendfischereischein vorgelegt wird. Dann spätestens, ist er allerdings zwingend erforderlich!