Fischerprüfung


Informationen zur Sportfischerprüfung und zum Fischereischein

Zuletzt aktualisiert am 24.07.2026


„Wer in Nordrhein-Westfalen die Fischerei ausübt, muss grundsätzlich Inhaber eines Fischereischeins sein. Ein Fischereischein darf nur Personen erteilt werden, die das 12. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung in Nordrhein-Westfalen erfolgreich abgelegt haben.“

Eine Ausnahme stellt dar, man ist nach NRW zugezogen und hat bereits in einem anderen Bundesland die Fischerprüfung abgelegt.

Hier geht es zu den kompletten Informationen zur Fischereiprüfung und zum Fischereischein in NRW, auf den Seiten des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.


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Mit Datum vom 1. Juli 2026 wurde unser Landesfischereigesetz - LFischG und mit Datum vom 3. Juli 2026 wurde unsere Landesfischereiverordnung – LFischVO geändert und in Kraft gesetzt.


Die wichtigsten Änderungen für Jugendliche:
  • Seit dem 3. Juli 2026 wird kein Jugendfischereischein mehr ausgestellt und er ist zukünftig nicht mehr erforderlich.
  • Stattdessen müssen sich jugendliche Angler am Wasser aber mit einem Lichtbildausweis wie Personalausweis, Reisepass oder Schülerausweis in Verbindung mit einem gültigen Fischereierlaubnisschein ausweisen können.
  • Zur Prüfung dürfen nicht zugelassen werden, Personen, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. (Hier wird ja hoffentlich der Termin bzw. das Datum der Fischerprüfung relevant sein.)


Die wichtigsten Änderungen für alle Angler:
  • Seit dem 3. Juli 2026 ist der Fischereischein digital.
  • Fischereischeine, die vor dem 1. Juli 2026 ausgestellt wurden, bleiben bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit gültig. Ein sofortiger Umtausch ist nicht erforderlich.
  • Fischereischeine werden künftig auf Lebenszeit ausgestellt.
  • Die Fischereiabgabe wird künftig getrennt vom Fischereischein entrichtet. (Für 1 oder 5 Kalenderjahre.)
  • Fischereischein und Nachweis der Fischereiabgabe können digital, als Ausdruck oder als Scheckkarte genutzt werden.
  • Da Fischereischeine künftig kein Lichtbild mehr enthalten, ist bei der Ausübung der Fischerei zusätzlich ein amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis oder Reisepass) oder Schülerausweis mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.


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Auszug aus der Verordnung über die Fischerprüfung (Fischerprüfungsordnung)

     § 3

(1) Prüfungstermine sind von der unteren Fischereibehörde nach Bedarf mindestens einmal im Jahr anzusetzen; sie sind zwei Monate vorher bekanntzugeben.

(2) Die Prüfung ist nicht öffentlich. Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses kann Zuhörer zulassen. Vertreterinnen und Vertreter der oberen und der obersten Fischereibehörde können bei der Prüfung zugegen sein.

(3) Die Prüfung ist bei der unteren Fischereibehörde abzulegen, in deren Bezirk der Prüfling seinen ständigen Wohnsitz hat. Die untere Fischereibehörde kann Ausnahmen zulassen.

(4) Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der unteren Fischereibehörde einzureichen.

(5) Für die Prüfung wird eine Gebühr nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung erhoben. Die Teilnahme an der Prüfung kann von dem Nachweis der Zahlung der Gebühr abhängig gemacht werden.

     § 4

Zur Prüfung dürfen nicht zugelassen werden:

1. Personen, die das zwölfte Lebensjahr nicht vollendet haben oder

2. aufgrund einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Fischerei zu erfüllen.


Hier die gesamte Verordnung über die Fischerprüfung (Fischerprüfungsordnung)


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Vor dem Gedanken oder dem Plan die Sportfischerprüfung abzulegen, solltest Du dir erstmal darüber im Klaren werden, wie Du dich für die Prüfung erfolgreich Vorbereiten kannst oder möchtest. Wie immer im Leben bietet uns das Internet reichlich Hilfe und Angebote, aber wäge bitte die Angebote ausgiebig ab, ob der jeweilige Umfang oder das Preis-Leistungsverhältnis auch gegeben ist, um den theoretischen- und insbesondere den praktischen Teil der Prüfung zu bestehen.

Die Theorie lässt sich online sicherlich auch gut erarbeiten, man kann nur nicht direkt eine Frage stellen oder anschließen ein Thema vertiefen. Die praktischen Aufgaben, insbesondere ein vom Prüfungsausschuss bestimmtes Angelgerät für den Fischfang waidgerecht zusammenzubauen und das weitere notwendige Zubehör hinzuzufügen, gestaltet sich aber oft schwierig, wenn man in der Vorbereitungsphase noch nie diese Ausrüstungsgegenstände gesehen oder in den Händen gehalten hatte.

Daher lassen sich grundsätzlich zwei mögliche Vorbereitungsvarianten empfehlen:
  • Einen kompletten Lehrgang der Theorie & Praxis einschließt
  • Ein Onlineangebot für die Theorie und zusätzlich einen Praxistag

Erst wenn dies geklärt, oder entschieden ist und die Angebote gebucht und die Termine Bestätigt wurden, dann sollte man sich bei der jeweiligen unteren Fischereibehörde zur Prüfung anmelden.


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Unser Verein ist im Rheinischen Fischereiverband organisiert und gehört dem Bezirk Eifel an. Der Bezirk Eifel umfasst die Städteregion Aachen, den Kreis Düren und Teile des Kreises Euskirchen. Die Bezirksgruppen des Rheinischen Fischereiverbandes organisieren jährlich verschiedene Vorbereitungslehrgänge zur Erlangung der Fischerprüfung.


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Hier geht es zur Anmeldung zur Fischerprüfung bei den unteren Fischereibehörden:


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Was ändert sich ab 2028 bei der Fischerprüfung:
  • Die Einführung der digitalen Fischerprüfung ist für das Jahr 2028 geplant.
  • Ein verpflichtender Praxistag wird in NRW eingeführt.
  • Um zur Fischerprüfung zugelassen zu werden, ist zukünftig die Teilnahme am verpflichtenden Praxistag Voraussetzung.
  • Der praktische Teil der Fischerprüfung wird dafür künftig entfallen.

Der praktische Teil der Fischerprüfung wird künftig entfallen. Stattdessen wird ein neuer verpflichtender Praxistag als Zulassungsvoraussetzung zur Fischerprüfung eingeführt, bei dem grundlegende praktische Kompetenzen der Angelfischerei vermittelt werden. Dazu zählen insbesondere der tierschutzrechtskonforme Umgang mit dem Lebewesen Fisch unter anderem mittels Übungen an einem Fischdummy sowie die sachgerechte Auswahl von Angelgerät und die Vermittlung der wichtigsten Knoten für die geläufigsten Angelmethoden. Der verpflichtende Praxistag umfasst einen zeitlichen Umfang von acht Ausbildungsstunden oder alternativ zwei Einheiten je vier Zeitstunden. Nach erfolgreicher Teilnahme (ohne gesonderte Abschlussprüfung) erhalten die Teilnehmenden eine Teilnahmebescheinigung, die als Voraussetzung zur Fischerprüfungsteilnahme gilt.